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Hausordnung

Regeln für ein gutes Miteinander

 

Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Mitarbeiter der Schule brauchen eine Atmosphäre der Toleranz, der gegenseitigen Achtung und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit, um erfolgreich lernen und arbeiten zu können.

 

Alle, die in diesem Haus sind, halten sich an folgende Vereinbarungen:

  1. Jeder hat das Recht zu lernen und zu arbeiten und darf daran nicht gehindert werden.
  2. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständlich. Mit dem Schuleigentum gehen alle sorgfältig und
    verantwortungsbewusst um.
    Besonders auf dem Pausenhof sollen alle Abfälle in die bereitstehenden
    grünen Behälter entsorgt werden.
  3. Weisungen der Lehrer und des technischen Personals sind für alle verbindlich.
  4. Alle achten auf ein ruhiges, rücksichtsvolles und andere nicht gefährdendes Verhalten im gesamten Schulgelände.
  5. Fahrzeuge sind an den vorgesehenen Plätzen abzustellen und abzusichern. Diebstähle und Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.
  6. Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern und Mopeds ist untersagt.
  7. Unfälle jeglicher Art sind grundsätzlich und unverzüglich im Sekretariat zu melden.
  8. Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
  9. Auf Wertgegenstände ist selbst zu achten.
  10. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen bzw. Nachbildungen, Laserpointern und pyrotechnischen Erzeugnissen ist verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
  11. Drogen jeglicher Art sind verboten.
  12. Energiedrinks sind an der Oberschule Luckau nicht gestattet.
  13. Wir halten das Rauchverbot an unserer Schule ein. (Dies gilt für Tabakwaren, E-Zigaretten, Wasserpfeifen u.a.)
  14. Bei Alarm ist nach dem Alarmplan zu verfahren. Aushänge befinden sich in allen Räumen.
  15. Einlass in die Schule ist um 07.25 Uhr. Alle begeben sich unverzüglich zu ihren Unterrichtsräumen. Nur bei schlechtem Wetter können die Schüler ab 07.15 Uhr die Schule betreten und sich im Mitteltrakt aufhalten. Schülerinnen und Schüler im Ganztagsbetrieb können den offenen Frühbeginn ab 07.00 Uhr nutzen.
  16. Die Fach- und Vorbereitungsräume sind von den Schülern nur in Anwesenheit der Lehrer zu betreten.
  17. Die Turnhalle ist erst nach dem Vorklingeln aufzusuchen. Für die Benutzung gelten besondere Regeln.
  18. Vor Unterrichtsbeginn ist die Garderobe abzulegen, ist das Handy auszuschalten. Das laute Abspielen von Musik über elektronische Geräte im Schulhaus und Schulgelände ist untersagt.
  19. Mit dem Vorklingeln begeben sich alle in ihren Unterrichtsraum. Mit dem Stundenklingeln befinden sich alle vorbereitet an ihrem Platz.
  20. Alle verlassen ihren Arbeitsplatz so, dass es keine Gründe zur Beanstandung gibt. Wer Sachschäden rechtswidrig und schuldhaft verursacht, ist entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen schadensersatzpflichtig.
  21. Nach der letzten Stunde im Raum werden alle Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen.
  22. Der Verzehr von Speisen und Getränken jeglicher Art im Unterricht ist für alle untersagt. Nur bei mehrstündigen Klassenarbeiten ist eine Ausnahme möglich.
  23. Private elektronische Kommunikationsgeräte dürfen im Unterricht nur genutzt werden, wenn die Lehrkraft dies ausdrücklich für bestimmte Arbeitsschritte erlaubt.
  24. Erscheint eine Lehrkraft nicht spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Klassenraum, meldet ein Klassensprecher oder ein anderer Schüler dies im Sekretariat.
  25. Die Unterrichts- und Pausenzeiten hängen immer aktuell aus. Jeder informiert sich selbst.
  26. Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit Genehmigung und nach vorheriger Abmeldung gestattet.
  27. Bei starkem Niederschlag werden die Hofpausen abgeklingelt und alle begeben sich in den Raum der nächsten Unterrichtsstunde.
  28. Das Frühstück wird im Unterrichtsraum der ersten Stunde eingenommen. (Sonderregelung für Chemie und Sport, alle frühstücken im Speiseraum.)
  29. Der Erwerb von Speisen und Getränken in der Kantine ist in der Frühstücks- pause sowie zu Beginn der Hofpausen möglich. Die Benutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln in der Kantine ist nur außerhalb der Pausenzeiten erlaubt. Mit dem Vorklingeln haben alle die Kantine zu verlassen.
  30. Wir fotografieren keine Mitschüler, Lehrer und andere Mitarbeiter, denn jedes Bild gehört dem, der darauf abgebildet ist.

    Jeder Verstoß gegen diese Regeln wird Konsequenzen nach sich ziehen.


 

 

Nauert
Oberschulrektorin
Schülersprecher/in Schulkonferenzvorsitzende/r